Hinter einem Reisevergleich verbirgt sich nichts Anderes als ein Preisvergleichsportal in Form einer Website, auf der interessierte Verbraucher verschiedene Websites aus dem Reisebereich bzw. deren Angebote auf einer Hauptseite vergleichen und sich dabei die jeweiligen Reiseprodukte und zugehörigen Preise anzeigen lassen können, wobei es keine Rolle spielt, ob dabei nach einem Flug, einem Ferienhaus, einem Hotel oder einer Stadtführung gesucht wird. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es selbstverständlich auch Reisevergleichsseiten gibt, die nur eine bestimmte Komponente, also zum Beispiel ausschließlich Hotelübernachtungen, vergleichen und dann natürlich keine Auskünfte über andere Leistungsbereiche, wie beispielsweise Bus-, Bahn- oder Flugkonditionen geben. Zu bedenken ist weiterhin, dass die Websites für Reisevergleich grundsätzlich keine Preisagenturen sind und aus diesem Grund auch eine vollkommen andere Arbeitsweise an den Tag legen, wobei sich für den Nutzer der eine oder andere Vorteil, aber eben auch der eine oder andere Nachteil ergeben kann, je nachdem, welche Sichtweise und Erwartungen man an den Tag legt.
Die Einteilung der Reisevergleichsportale
Genau wie alle anderen Vergleichsportale besitzen auch Reisevergleichsportale gegenüber Preisagenturen diverse Unterschiede, wobei zu den wichtigsten Unterschieden ganz sicher die kostenfreie Arbeitsweise gehört, denn der Nutzer oder die Nutzerin im Sinne eines Endverbrauchers oder Reisenden wird in der Regel offiziell nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Die Finanzierung dieser Seiten erfolgt dabei auf verschiedenen Wegen. Wobei einmal Provisionszahlungen durch die gewerblichen Nutzer, also beispielsweise durch die gelisteten Hotels, oder aber diverse Entgelte für die Weiterleitung zu den gängigsten Finanzierungslinien gehören. Dabei spielen hier vor allem Varianten wie Pay per Lead, Pay per Sale oder Pay per Click eine große Rolle, wobei aber natürlich jedes Reisevergleichsportal seine eigene Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Legalitäten auf jeden Fall frei und vor allem individuell gestalten kann, so dass hier keine eindeutige Aussagen getroffen werden soll. Für den Nutzer im Sinne eines privaten Endverbrauchers muss es also genügen, dass er von dem jeweiligen Portal nicht zur Kasse gebeten wird oder mit Aufschlägen rechnen muss, wenn er über ein Reisevergleichsportal seine jeweiligen Reiseoptionen vergleicht und sich dann unter Umständen für die Buchung eines der angeschlossenen Partner entscheidet.
Eine Besonderheit gibt es allerdings bei den reinen Hotelvergleichsportalen, denn diese finanzieren sich – wie bereits angedeutet – in der Regel über Provisionszahlungen, die aber teilweise erhebliche Ausmaße für beide Seiten annehmen können. Hier kann also davon ausgegangen werden, dass die Zeiten, in denen die Hoteliers bereit waren, selbst für die Kosten des Portals aufzukommen, längst vorbei sind und diese – entweder anteilig oder auch vollständig – auf den Übernachtungspreis für den Gast umlegen, der über ein solches Portal bucht. Es kann sich für informierte Gäste also durchaus lohnen, direkt im Hotel selbst zu buchen und auf diese Weise die doch recht hohen Provisionszahlungen von bis zu 25 Prozent zu umgehen. An der Qualität der Hotelleistung ändert dies in der Regel nichts und wenn es Änderungen gibt, dann eher dahingehend, dass der Gast, der als Hausgast direkt über das Hotel selbst eingebucht wurde, eher bevorzugt behandelt wird.
Gibt es Risiken im Sinne des Verbraucherschutzes?
Grundsätzlich kann die Nutzung eines Portals immer Chancen und Risiken sowie Vorteile und Nachteile mit sich bringen und so ist auch bei der Nutzung von Reisevergleichsportalen zwar ein gewisser Nutzen sichtbar aber trotzdem nicht alles Gold was da so glänzt. Wenigstens nicht für den Verbraucher und auch nicht für den Anbieter, der seine Reiseleistung über ein solches Portal vertreten oder gar vermitteln lässt. Dies gilt um so mehr, da es kaum wirklich relevante gesetzliche Regelungen gibt, an denen man sich im Schadensfall orientieren könnte, so dass hier derzeit auch der Verbraucherschutz – wohlgemerkt in Deutschland – reagiert und die Bundesregierung aufgefordert hat, für sprichwörtlich klare Verhältnisse zu sorgen.
So hat beispielsweise die Verbraucherzentrale (VZBV) schon vor geraumer Zeit die Bundesregierung zu einem Handeln aufgefordert und verlangt, dass die Verantwortung der Vergleichsportale gegenüber Anbietern und Verbrauchern klar definiert werden sollen. Vor allem sollte hier klar dargelegt werden, welche Leistungen zu erbringen sind und in welchem Rahmen sich eine Honorierung bewegen sollte, die – wie bereits angemerkt – horrende Formen angenommen hat und dies in der Regel zu Lasten der Anbieter.
Macht es Sinn mit Vergleichsportalen zu arbeiten?
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, denn hier kommt es nicht nur darauf an, auf welcher Seite man steht und ob man Reisender oder Bereister ist, wie es im Reiserecht so schön heißt. Zum Weiteren spielt natürlich auch die eigene Einstellung und das bevorzugte Klientel eine große Rolle.
Für Gäste mit einem eher durchschnittlichen Reiseanspruch, wie beispielsweise Familien mit mehr als einem Kind oder so genannten Last-Minute- bzw. Spargästen, macht die Arbeit mit solchen Portalen natürlich nach wie vor Sinn, denn sie erreichen was sie wollen: Einen billigen Urlaub. Dabei ist unerheblich, ob es um einen Aufenthalt in Vogelsberg (Urlaubs- und Wanderziel in Hessen), einen Städtetrip in die US-amerikanische Metropole New York oder eine Tropenreise auf die Antlantikinseln geht. Allerdings darf das Wort billig hier durchaus ernst genommen werden, und zwar im negativen Sinne, des Wortes, denn Gäste dieser Art sind für die meisten Reiseveranstalter und Hoteliers in erster Linie Lückenfüller, für nicht ausgelastete Kapazitäten, die man nur akzeptiert, wenn man keine Alternative findet, um es einmal klar auf den Punkt zu bringen. Die Erfahrung zeigt, dass die vorhandenen Kapazitäten, die den Vergleichsportalen zur Verfügung gestellt werden, nicht nur weit unter der eigentlich freien Bettenkapazität liegen, sondern auch sofort ausgebucht werden, wenn die Aussicht auf bessere oder besser zahlende Gäste besteht, oder eben auf die Zusammenarbeit mit Vermittlern, die in erster Linie Gäste bieten, die weniger auf den Preis als mehr auf die Qualität achten. Hier liegt der Provisionssatz übrigens bei 11 Prozent, was in der Regel um die 14 Prozent weniger Kosten ausmacht als bei einem Vergleichsportal. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Vermittler ein klassisches Reisebüro oder ein Onlinereisebüro mit entsprechender Gästestruktur ist.
In Hinblick auf die Sicht der Anbieter dürften sich hier – wie schon angedeutet – die Meinungen auch teilen, denn während die einen gerne bereit sind, die Arbeit eines Vergleichsportals mit höheren Provisionszahlungen zu honorieren, wird dies bei anderen eben eher weniger der Fall sein. Auch kommt es für einen Hotelier – wie gesagt – immer darauf an, welche Gästestruktur er anstrebt. Wer hier vor allem im Bereich der Adults only – oder Erwachsenenhotels etabliert sein möchte, wird mit einem Vergleichsportal sicher nicht glücklich werden und auch nicht die gewünschte Gästestruktur erzielen können. Wer dagegen im Familiensektor arbeitet und auf eine vergleichsweise einfach gestrickte Gästestruktur abzielt, der wird mit einem solchen Portal gut arbeiten können. Hier gilt es eben zu bedenken, dass die Kunden, die Preise vergleichen, Sonderleistungen nicht honorieren werden oder auch nicht an ihnen interessiert sind. Ihnen geht es um einen billigen oder wenigstens bezahlbaren Urlaub, bei dem in der Regel Kinder und teilweise auch viele Kinder mit von der Partie sind.
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