Raucharm grillen im eigenen Garten

Beim Grillen entsteht Rauch vor allem in zwei Momenten: direkt nach dem Anzünden und wenn Fett, Öl oder Marinade auf glühende Holzkohle oder die Heizschlange tropft. Wer beides vermeidet, reduziert den Rauch im eigenen Garten deutlich. Grillart und Standort entscheiden zusätzlich, ob der verbleibende Rauch stört. Vollständig rauchfrei grillt niemand, aber mit gezielten Maßnahmen bleibt der Abend für Sie, Ihre Gäste und die Nachbarschaft angenehm.

Warum Rauch entsteht

Rauch ist nichts anderes als unverbrannte oder unvollständig verbrannte Stoffe, die mit der warmen Luft aufsteigen. Beim Holzkohlegrill gibt es zwei Hauptquellen: Die Anzündphase, in der Anzünder und die äußeren Kohlestücke stark qualmen, und das Tropfen von Flüssigkeit auf die Glut. Jeder Tropfen Marinade oder Fett verdampft schlagartig, verbrennt teilweise und erzeugt eine sichtbare Rauchwolke. Auch bei Gas- und Elektrogrills entsteht dieser Tropfrauch, wenn Fett auf die heiße Oberfläche läuft.

Die Zusammensetzung des Rauchs ist dabei nicht nur eine Frage des Geruchs. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass beim Grillen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen können, wenn Fett in die Glut tropft und sich der Rauch auf dem Grillgut niederschlägt. Wer den Rauch reduziert, verringert also auch diese gesundheitsschädlichen Stoffe im Essen.

Gas oder Elektro statt Holzkohle

Der einfachste Weg zu weniger Rauch ist ein anderer Grill. Gas- und Elektrogrills erzeugen keine Anzündphase und keinen Qualm von Holzkohle. Das Umweltbundesamt empfiehlt diese Geräte ausdrücklich, wenn es darum geht, starken Grillrauch zu vermeiden. Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei Gas und Elektro weniger gesundheitsschädliche Stoffe entstehen und keine Holzkohlenasche anfällt.

Ein Punkt bleibt aber: Auch bei diesen Geräten qualmt es, sobald Fett oder Marinade auf die Heizquelle tropft. Entscheidend ist also, wie Sie mit Tropfflüssigkeit umgehen. Wer einen Gas- oder Elektrogrill nutzt, sollte die Auffangschale sauber halten und fettiges Grillgut nicht ungeschützt über der heißen Fläche platzieren.

Der Holzkohlegrill hat für viele einen unverwechselbaren Geschmacksvorteil, den die Verbraucherzentrale ausdrücklich nennt. Diesen Geschmack erkaufen Sie sich mit mehr Aufwand: Die Kohle muss erst durchglühen, die Rauchphase nach dem Anzünden müssen Sie abwarten, und das Tropfen auf die Glut verhindern Sie nur mit Hilfsmitteln. Wer den Rauch im Garten minimieren will, wählt Gas oder Elektro. Wer auf Holzkohle nicht verzichten möchte, kann die Rauchspitzen mit den folgenden Maßnahmen deutlich verringern.

Weniger Rauch am Holzkohlegrill

Bei Holzkohle beginnt die Rauchvermeidung mit dem Anzünden. Die Verbraucherzentrale rät, das Grillgut erst aufzulegen, wenn die Kohle durchgeglüht ist und kein Rauch mehr aufsteigt. Das dauert je nach Anzünder und Kohlemenge eine Weile, spart aber die unangenehmste Rauchphase des ganzen Abends. Als Anzünder eignet sich ein pflanzlicher Grillanzünder. Altpapier, Abfall oder behandeltes Holz sollten Sie nicht verbrennen, weil dabei zusätzliche Schadstoffe freigesetzt werden.

Die zweite große Rauchquelle ist das Tropfen von Fett und Marinade. Eine Grillschale aus Edelstahl oder Keramik fängt die Flüssigkeit auf, bevor sie auf die Glut gelangt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt solche Schalen als wirksame Maßnahme gegen die Bildung von PAK. Wer Aluminiumschalen verwendet, sollte bedenken, dass bei Säure und Salz Aluminium ins Grillgut übergehen kann. Würzen Sie in diesem Fall erst nach dem Grillen oder greifen Sie zu wiederverwendbaren Schalen aus Edelstahl.

Auch die Marinade selbst spielt eine Rolle. Das Max Rubner-Institut berichtet, dass wässrige Marinaden in Untersuchungen mit geringeren PAK-Gehalten verbunden waren als Ölmarinaden. Überschüssige Ölmarinade sollten Sie vor dem Grillen abtupfen. Vermeiden Sie außerdem, Grillgut mit Bier abzulöschen oder Flüssigkeit in die Glut zu gießen. Jeder Tropfen erzeugt eine Rauchwolke und lässt das Fett auf der Oberfläche verkohlen.

Lassen Sie nichts anbrennen. Verkohlte Stellen sollten Sie abschneiden, und das Grillgut sollte nicht länger oder heißer garen als nötig. Je länger das Fleisch im Rauch hängt, desto mehr Schadstoffe kann es aufnehmen.

Der richtige Standort

Der Platz des Grills entscheidet darüber, wohin der verbleibende Rauch zieht. Der Mieterschutzbund empfiehlt, den Grill so aufzustellen, dass der Rauch gut abzieht und nicht direkt in die Nachbarwohnung weht. Prüfen Sie vor dem Anzünden kurz die Windrichtung und stellen Sie den Grill so, dass der Rauch nicht zu Sitzplätzen, offenen Fenstern oder Nachbargärten zieht. Das ist eine praktische Orientierung, keine Garantie: Bei wechselndem Wind lässt sich die Rauchrichtung nicht immer kontrollieren.

Der Grill braucht außerdem einen festen, sicheren Standplatz im Freien. Holzkohlegrills dürfen nicht in Innenräumen, Garagen oder auf geschlossenen Balkonen angezündet werden, auch nicht bei offenen Türen oder Fenstern. Die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung ist dort zu hoch. Achten Sie darauf, dass der Grill nicht in der Nähe von brennbaren Materialien steht und dass Kinder und Haustiere nicht unkontrolliert an die heiße Oberfläche gelangen.

Rücksicht und Regeln

Rücksichtnahme beginnt vor dem Anzünden. In dicht bebauten Gärten und auf Balkonen sollten Sie prüfen, ob der Rauch zu Nachbarn zieht, und bei rauchempfindlichen Situationen lieber auf Gas oder Elektro setzen. Das Umweltbundesamt mahnt besonders bei dichter Bebauung zur Rücksicht und verweist auf kommunal unterschiedliche Auflagen.

Ob und wie oft Sie grillen dürfen, hängt von Ihrem Mietvertrag, der Hausordnung und den örtlichen Regeln ab. Der Deutsche Mieterbund NRW hält Grillen für Mieter grundsätzlich für möglich, weist aber darauf hin, dass Mietvertragsverbote bestehen können und dass Rauch nicht in Nachbarwohnungen ziehen soll. Diese Auskunft gilt für Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern können die Regelungen abweichen. Schauen Sie also vor dem ersten Grillabend in den Mietvertrag und die Hausordnung und fragen Sie im Zweifel den Vermieter oder die Hausverwaltung.